Onkologisches Zentrum
für Hämatologie und Internistische Onkologie

Dr. med. Katrin Heine
Dr. med. Joachim Haessner
Dr. med. Thomas Gabrysiak
Jens Kersten

Standort Wolfsburg
Kaufhofpassage 5-7
38440 Wolfsburg
T 0 53 61 - 89 35 15 - 0
F 0 53 61 - 89 35 15 - 40
E-Mail senden

Standort Helmstedt
Max-Planck-Weg 7A
38350 Helmstedt
T 0 53 51 - 53 615 - 92
F 0 53 51 - 53 615 - 93

Sprechzeiten

Anfahrt
Impressum
Datenschutz



Pflegeversicherung
 
Wer auf längere Sicht Unterstützung benötigt, kann auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Diese werden als „Sachleistung“ gewährt, wenn zum Beispiel ambulante Pflegedienste die Aufgabe übernehmen, oder als „Geldleistung“, wenn die Pflege von Privatpersonen erbracht wird.
 
Die Pflegebedürftigkeit selbst und den erforderlichen Zeitaufwand  schätzen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei einem Hausbesuch ein. Sie prüfen, inwieweit bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Hilfe notwendig ist. Wird  die Pflegebedürftigkeit anerkannt, erfolgt die Zuordnung zu einer der drei Stufen:

– Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit
– Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig
– Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig.

Urlaub von der Pflege

Angehörige, die zuhause einen Pflegebedürftigen versorgen, haben Anrecht auf Urlaub von der Pflege, genauer: auf die sogenannte „Verhinderungspflege“. 28 Tage pro Jahr hat der Gesetzgeber dafür vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Pflege seit mindestens einem Jahr geleistet wird. Erfahrungsgemäß brauchen Angehörige nach solch einer langen Pflegezeit dringend eine Auszeit, um wieder aufzutanken. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt, die auch die Kosten für den Ersatzpflegedienst während des Urlaubs übernimmt. Werden pflegende Angehörige selber krank oder müssen verreisen, kann der Pflegebedürftige auch kurzzeitig in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die meisten Krankenkassen bieten zur Verhinderungs- und zur Kurzzeitpflege weitere Informationen an.

Kräfte richtig einteilen – Tipps für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige oder Freunde krebskranker Menschen müssen ihre Kräfte einteilen, wenn sie effektiv helfen wollen:
 
Achten Sie darauf, wie es Ihnen geht. Nehmen Sie eigene Bedürfnisse ernst.
– Räumen Sie sich Zeiten zum  „Auftanken“ ein.
– Lassen Sie den Patienten so weit wie möglich selbst entscheiden.
Das schützt Sie ebenfalls vor Überforderung.
– Nehmen Sie Hilfe an, organisieren Sie rechtzeitig Entlastung für sich,
zum Beispiel bei einem professionellen Pflegedienst.

>> zurück zur Übersicht
Onkologisches Zentrum
- Willkommen
- Ärzte-Team
- Netzwerk
- Zertifizierung
- Standort Helmstedt
- Standort Wolfsburg

Sprechstunde
- Schwerpunkt
- Erstbesuch
- Diagnostik
- Therapie

Wissen
- Krebs
- Begleit-Therapie
- Ernährung
- Behandlung
- Begleiterkrankung

Service
- Schminkseminare
- mit DKMS Life

- Recht u. Soziales
- Linktipps
- Selbsthilfegruppen
- Leben mit Krebs

Notfälle

Sitemap