Onkologisches Zentrum für Hämatologie und Internistische Onkologie Dr. med. Katrin Heine Dr. med. Joachim Haessner Dr. med. Thomas Gabrysiak Jens Kersten Standort Wolfsburg Kaufhofpassage 5-7 38440 Wolfsburg T 0 53 61 - 89 35 15 - 0 F 0 53 61 - 89 35 15 - 40 E-Mail senden Standort Helmstedt Max-Planck-Weg 7A 38350 Helmstedt T 0 53 51 - 53 615 - 92 F 0 53 51 - 53 615 - 93 Sprechzeiten Anfahrt Impressum Datenschutz |
Pflegeversicherung Wer auf längere Sicht Unterstützung benötigt, kann auch Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen. Diese werden als Sachleistung gewährt, wenn zum Beispiel ambulante Pflegedienste die Aufgabe übernehmen, oder als Geldleistung, wenn die Pflege von Privatpersonen erbracht wird. Die Pflegebedürftigkeit selbst und den erforderlichen Zeitaufwand schätzen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bei einem Hausbesuch ein. Sie prüfen, inwieweit bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten Hilfe notwendig ist. Wird die Pflegebedürftigkeit anerkannt, erfolgt die Zuordnung zu einer der drei Stufen: Pflegestufe I: erhebliche Pflegebedürftigkeit Pflegestufe II: schwerpflegebedürftig Pflegestufe III: schwerstpflegebedürftig. Urlaub von der Pflege Angehörige, die zuhause einen Pflegebedürftigen versorgen, haben Anrecht auf Urlaub von der Pflege, genauer: auf die sogenannte Verhinderungspflege. 28 Tage pro Jahr hat der Gesetzgeber dafür vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die Pflege seit mindestens einem Jahr geleistet wird. Erfahrungsgemäß brauchen Angehörige nach solch einer langen Pflegezeit dringend eine Auszeit, um wieder aufzutanken. Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt, die auch die Kosten für den Ersatzpflegedienst während des Urlaubs übernimmt. Werden pflegende Angehörige selber krank oder müssen verreisen, kann der Pflegebedürftige auch kurzzeitig in einem Pflegeheim untergebracht werden. Die meisten Krankenkassen bieten zur Verhinderungs- und zur Kurzzeitpflege weitere Informationen an. Kräfte richtig einteilen Tipps für pflegende Angehörige Pflegende Angehörige oder Freunde krebskranker Menschen müssen ihre Kräfte einteilen, wenn sie effektiv helfen wollen: Achten Sie darauf, wie es Ihnen geht. Nehmen Sie eigene Bedürfnisse ernst. Räumen Sie sich Zeiten zum Auftanken ein. Lassen Sie den Patienten so weit wie möglich selbst entscheiden. Das schützt Sie ebenfalls vor Überforderung. Nehmen Sie Hilfe an, organisieren Sie rechtzeitig Entlastung für sich, zum Beispiel bei einem professionellen Pflegedienst. >> zurück zur Übersicht |
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